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1 kara
kara [kara] fStrafe f\kara cielesna körperliche Züchtigung f\kara pieniężna Geldstrafe f\kara grzywny Bußgeld nt\kara więzienia Freiheitsstrafe f\kara śmierci Todesstrafe fodbyć/ponieść karę eine Strafe verbüßen/bestraft werdenpodlegać karze einer Strafe unterliegenzabronić czegoś pod karą... etw unter Strafe... verbieten -
2 uniknąć
uniknąć kary einer Strafe entgehen;uniknąć ciosu einem Schlag ausweichen -
3 unikać
vt\unikać kłótni Streit vermeiden\unikać osoby eine Person meiden\unikać ciosu einem Schlag ausweichen\unikać kary einer Strafe entgehen, straffrei ausgehen [ lub davonkommen] -
4 absehen
ab|sehenI. vt( voraussehen)etw \absehen können móc coś przewidziećes auf jdn abgesehen haben ( jdn schikanieren wollen) namierzyć sobie kogoś ( pot) ( an jdm interessiert sein) upatrzyć sobie kogośII. vivon einer Strafe \absehen rezygnować [ perf z-] z kary -
5 Erlass
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6 podlegać
podlegać [pɔdlɛgaʨ̑]vi\podlegać instytucji/kierownictwu einer Einrichtung/Leitung unterstehen [ lub unterstellt sein]2) ( być objętym)\podlegać karze unter Strafe stehen, strafbar seinto przestępstwo podlega karze pozbawienia wolności do 5 lat für diese Tat droht eine Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug\podlegać obowiązkowi der Pflicht unterliegen\podlegać ustawie unter das Gesetz fallen\podlegać wpływom Einflüssen unterliegen\podlegać zmianom Veränderungen unterworfen seinto nie podlega dyskusji ( przen) das unterliegt keinem Zweifel, das steht außer Frage -
7 do
do [dɔ], prep1. +gen1) ( w kierunku) nach +dat, zu +datidę \do biblioteki ich gehe zur [ lub in die] Bibliothek2) ( ruch do wnętrza) in +akk[włożyć] \do szuflady in die Schublade [hineinlegen][włożyć] \do kieszeni in die Tasche [stecken]wejść \do środka hereinkommen, hineingehen3) ( przeznaczenie) für +akk, zu +datcoś \do jedzenia/picia etwas zum Essen/Trinken\do czego to jest? wozu [ lub wofür] ist das?klucz \do drzwi Türschlüssel mkrem \do twarzy Gesichtscreme fprzybory \do pisania Schreibzeug nt, Schreibwaren fPl4) ( przynależność)należeć \do stowarzyszenia einem Verband [ lub einer Vereinigung] angehören5) ( określenie odległości) bis an +akk, bis zu +datodprowadź ją \do domu begleite sie bitte nach Hause6) ( określenie czasu) bis [zu] +datzwlekać \do ostatniej chwili bis zur letzten Minute wartenskończę to \do wtorku bis Dienstag bin ich damit fertig, ich mache es bis Dienstag fertig[w]pół \do czwartej halb vier\do jutra! bis morgen!\do widzenia [ lub zobaczenia] ! auf Wiedersehen!7) ( limit) bis zu +datkara \do 5 lat więzienia eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haftkara \do 1000 złotych grzywny eine Geldstrafe von bis zu 1000 Zloty8) ( stan uczuciowy lub jego nasilenie) gegenüber +dat, bis zu +dat, gegen +akkniechęć \do życia Lebensmüdigkeit fwstręt \do czegoś eine Abneigung gegen etwwzruszona \do łez zu Tränen gerührt -
8 gerecht
gerecht [gə'rɛçt]I. adj4) jdm/einer S. \gerecht werden ( angemessen urteilen) odpowiednio kogoś/coś ocenić -
9 verurteilen
verurteilen *vtjdn [zu einer Geldstrafe] \verurteilen skazać kogoś [na grzywnę]3) ( bestimmen)zum Scheitern verurteilt sein być skazanym na niepowodzenie
См. также в других словарях:
Strafe — Bestrafung; Strafmaßnahme; Sanktionierung (fachsprachlich); Züchtigung * * * Stra|fe [ ʃtra:fə], die; , n: a) etwas, womit jmd. bestraft wird, was jmdm. zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat auferlegt wird:… … Universal-Lexikon
Strafe — strafen: Das Verb mhd. strāfen »tadelnd zurechtweisen, schelten« (ähnlich mnd. straffen, ‹m›niederl. straffen »tadeln, bestrafen«, afries. straffia »anfechten, schelten«) ist nicht sicher erklärt. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit den… … Das Herkunftswörterbuch
Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafe — Strafe, im rechtlichen Sinne das jemand wegen Übertretung eines Strafgesetzes auf Grund richterlichen Ausspruchs zugefügte gesetzliche Übel. Man unterscheidet Privat S. und öffentliche S., je nachdem die S. an den Verletzten oder an den Staat zu… … Kleines Konversations-Lexikon
Strafe — Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel vom Erziehenden oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere im Bereich der… … Deutsch Wikipedia
Strafe (Spieltheorie) — Die Strafe dient in der Spieltheorie dazu, den Anreiz zum Betrügen der Mitspieler mit dem Ziel, einen persönlichen Vorteil zu erhalten, zu minimieren. In diesem Zusammenhang wird die Strafe als Instrument zur Aufrechterhaltung und Förderung von… … Deutsch Wikipedia
Strafe — 1. Besser offene Strafe als falsche Feindschaft. Schwed.: Oppen bart straff är bättre än skrymtad wärskap. (Grubb, 648.) 2. De Schtrôw äs lum, awer se erlangt int doch. (Siebenbürg. sächs.) – Schuster, 636. 3. Dein straff vnd lehr ist gantz ein… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Strafe (American Football) — American Football hat eines der umfangreichsten Regelwerke aller Sportarten. Strafen werden durch die Schiedsrichter mit Hilfe von gelben Flaggen angezeigt, die auf den Ort des Fouls geworfen werden. Eine Strafe muss nicht unbedingt zur… … Deutsch Wikipedia
Strafe, die — Die Strafe, plur. doch nur von mehrern Arten, die n, im weitesten Verstande, ein Übel, welches auf eine unrechtmäßige oder unweise Handlung erfolgt. Wenn jemand eine Biene angreift, und von derselben gestochen wird, so sagt man, das ist die… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Strafe — Jemandem eine Strafe aufbrummen: ihm eine Strafe auferlegen, das Strafmaß zumessen. Die Redensart enthält eine blasse Erinnerung an die alte entehrende Strafe des Maleinbrennens, denn sie müßte eigentlich ausführlicher und richtiger heißen: »Der… … Das Wörterbuch der Idiome
Absehen von Strafe. — Absehen von Strafe. Nach § 60 StGB sieht das Gericht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre (z. B. schwere eigene Verletzung bei… … Universal-Lexikon